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Bargeldobergrenze Bezahlkarte

Bargeldlimit für Geflüchtete: Gericht kippt Obergrenze

Untragbare Einschränkung: Hamburger Sozialgericht gibt geflüchteter Familie Recht

50-Euro-Bargeldgrenze widerspricht Grundgesetz

Das Hamburger Sozialgericht hat in einem wegweisenden Urteil die strikte Bargeldobergrenze von 50 Euro pro Monat auf der Bezahlkarte für Asylbewerber gekippt. Das Gericht entschied, dass die Regelung unverhältnismäßig sei und die Grundrechte der Betroffenen verletze.

Geklagt hatte eine geflüchtete Familie aus Syrien, die seit mehreren Jahren in Deutschland lebt. Die Kläger argumentierten, dass die Bargeldobergrenze sie in ihrer Lebensführung stark einschränke. Sie könnten beispielsweise nicht mehr spontan einkaufen oder Essen gehen, da sie immer auf die Gültigkeit ihrer Karte achten müssten.

Das Gericht folgte dieser Argumentation und kam zu dem Schluss, dass die Bargeldobergrenze eine "untragbare Einschränkung" des Selbstbestimmungsrechts der Geflüchteten darstelle. Sie verstoße gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das im Grundgesetz verankert sei.

Die Entscheidung des Hamburger Sozialgerichts ist ein wichtiger Sieg für die Rechte von Geflüchteten in Deutschland. Sie zeigt, dass die Gerichte nicht bereit sind, unverhältnismäßige Einschränkungen ihrer Grundrechte hinzunehmen.


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